Schwangerschaftsabbruch

Wir respektieren das Selbstbestimmungsrecht der Frau

Daher bieten wir neben der Betreuung von Schwangerschaften bis zur Geburt und im Wochenbett auch Schwangerschafts­abbrüche in den ersten 3 Schwangerschafts­monaten im Rahmen der Beratungsregelung (festgelegt in § 218a Abatz 1 StGB) an.

Die vorgeschriebene Beratung erfolgt in diesen Fällen zwingend extern, von staatlich anerkannten Schwangerschafts­konflikt­beratungs­stellen, z.B. durch das Familien­planungs­zentrum oder profamilia. Zwischen der Beratung und dem Einleiten eines Schwangerschafts­abbruches müssen 3 Tage vergangen sein. Manchmal kommen Frauen zu uns, die sich schon haben beraten lassen und sogar bereits eine Kostenzusage ihrer Krankenversicherung vorlegen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wenn Sie jedoch noch Zweifel haben, eine medizinische Beratung benötigen oder sich über das Schwangerschaftsalter nicht sicher sind, vereinbaren Sie auch gerne unmittelbar einen Termin bei uns.

Operative Schwangerschafts­abbrüche dürfen nach o.g. Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen nach Konzeption durchgeführt werden, medikamentöse Schwangerschafts­abbrüche dürfen innerhalb der ersten 7 Wochen nach Konzeption erfolgen. Daher erfolgt zwingend eine Ultraschalluntersuchung, um den Sitz der Schwangerschaft in der Gebärmutter und das Schwangerschaftsalter zu bestimmen.

Der medikamentöse Schwangerschafts­abbruch erfolgt im ersten Schritt durch Schlucken von 600mg Mifepriston in unserer Praxis zur Verhinderung der Weiterentwicklung der Schwangerschaft. Zum Abbluten der Schwangerschaft zwei Tage später verabreichen wir im zweiten Schritt Misoprostol, wobei die Patientin selbst entscheidet, ob sie dies in unserer Praxis oder zuhause mit einer Vertrauensperson durchführen will (sog. Home-use). In jedem Fall stellen wir eine ausreichende Versorgung mit Mitteln gegen Übelkeit und Schmerzen sicher, die im Regelfall schon vorbeugend eingenommen werden. Außerdem stellen wir sicher, dass Sie über die Abläufe gut informiert sind und Sie erhalten eine Notfallkontakt­nummer. Bei Durchführung des Schwangerschafts­abbruchs in unserer Praxis erfolgt eine Ultraschalluntersuchung nach dem Abbluten, beim Home-use auch gern am Folgetag des Abblutens. Eine routinemäßige Kontrolluntersuchung ist 2 Wochen später vorgesehen.

Haben Sie ein konkretes Anliegen oder Fragen?
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir sind gerne für Sie da!

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